Heil: Elektronische Arbeitszeiterfassung wird Pflicht (2023)

Heil: Elektronische Arbeitszeiterfassung wird Pflicht (1)

Arbeitsminister Hubertus Heil verpflichtet Unternehmen zur elektronischen Zeiterfassung. Schon seit September 2022 erwarten deutsche Unternehmen eine Reaktion des Bundeswirtschaftsministeriums auf das Urteil des deutschen Arbeitsgerichtes. Jetzt liegt ein erster Gesetzesentwurf vor. Das Thema Arbeitszeiterfassung war nach dem Stechuhr-Urteil in aller Munde – für viele Unternehmen ein echter Paukenschlag. Einige Betriebe möchten schnell handeln und eine passende Lösung einführen, andere zögern noch. Für Unternehmen ist der aktuelle Stand der gesetzlichen Vorschriften oftmals nicht so einfach zu durchschauen? Worauf müssen sich Arbeitgeber einstellen? Wie soll die Arbeitszeiterfassung erfolgen? WelcheRegelungen zur Arbeitszeiterfassung plant Arbeitsminister Heil in Deutschland? Diese Fragen beantwortet Ihnen dieser Ratgeber.

Elektronische Zeiterfassung wird in Deutschland Pflicht

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am13.9.2022(1 ABR 22/21)festgestellt, dass Arbeitgeber in Deutschland gesetzlich verpflichtet sind, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer zu erfassen. Die Richter des höchsten deutschen Arbeitsgerichts (Bundesarbeitsgericht BAG) hatten mit dem Grundsatzurteil zwar Fakten geschaffen, allerdings herrscht lange Zeit Unklarheit, ob deutsche Unternehmen handeln müssen. Am 19.4.2023 hat das Arbeitsministerium daraufhin mit einem Gesetzesentwurf auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts reagiert und sieht die Pflicht der elektronischen Zeiterfassung vor.

Gesetzesentwurf von Hubertus Heil zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes – die wichtigsten Fakten im Überblick

Hubertus Heil will die deutschen Unternehmen zur elektronischen Zeiterfassung verpflichten. Das bedeutet, dass Beschäftigte ihre täglich Arbeitszeiten aufzeichnen und Beginn, Ende und Dauer dokumentieren müssen. Dazu legt der Arbeitsminister am 19. April einen Gesetzentwurf vor, der das Arbeitszeitgesetz neu regeln soll. Ausnahmen sollen Tarifpartner für besondere Gruppen wie Führungskräfte oder Forschende festlegen können.

  • Die Elektronische Zeiterfassung mit Software, Terminal oder App wird Pflicht
  • Unternehmen müssen sicherstellen, dass die Arbeitszeit erfasst wird
  • Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen elektronisch aufgezeichnet werden
  • Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Zeiterfassung liegt bei den Arbeitgebern
  • Arbeitnehmer sollen die Erfassung selbst durchführen
  • Eine Arbeitszeiterfassung durch Dritte soll aber möglich sein
    (Vorgesetzte oder zum Beispiel die Kolonnenerfassung auf der Baustelle)
  • Die Aufzeichnung der Stunden soll am selben Tag erfolgen
  • Arbeitgeber sollen Beschäftigte über die aufgezeichnete Arbeitszeit informieren – zum Beispiel in Form von Stundenzetteln

Vertrauensarbeitszeit weiterhin möglich?

Laut Gesetzesentwurf soll die sogenannte Vertrauensarbeitszeit weiterhin möglich sein. Arbeitgeber müssen aber sicherstellen, dass gesetzliche Höchstarbeitszeiten und Ruhepausen eingehalten werden. Experten gehen deshalb davon aus, dass die Aufzeichnung der Arbeitszeit bei der Vertrauensarbeitszeit „nicht entbehrlich“ ist. Bei dem Modell der Vertrauensarbeitszeit verzichten Arbeitgeber auf die Festlegung von Beginn und Ende der Arbeitszeit.

Welche Ausnahmen plant Heil?

  • Arbeitgeberverbände und Tarifpartner sollen per Tarifvertrag Ausnahmen von der täglichen Aufzeichnungsfrist vereinbaren können. Dazu gehören
    • die Aufzeichnung der Arbeitszeit erfolgt in „nichtelektronischer Form“, also auf Papier
    • die Stundenerfassung erfolgt nicht am selben Tag, spätestens aber eine Woche nach der geleisteten Arbeit
  • Ein Verzicht auf die Erfassung können Tarifpartner für Gruppen von Arbeitnehmern festlegen, bei denen
    • die Tätigkeit wegen besonderer Merkmale nicht gemessen werden kann
    • die Arbeitszeit im Voraus nicht festgelegt wird
    • die Arbeitszeit von den Arbeitnehmern selbst festgelegt wird
  • Unternehmen unter 10 Mitarbeitern sollen von der Pflicht zur Zeiterfassung befreit werden

Wie ist der weitere zeitliche Ablauf? Wann wird das Arbeitszeitgesetz angepasst?

Erst einmal muss der Gesetzesentwurf durch das Kabinett und dann durch das parlamentarische Verfahren.

Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes im September 2022

Allgemeine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung: Das Bundesarbeitsgericht hatte Fakten geschaffen und den Gesetzgeber überumpelt! Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am13.9.2022(1 ABR 22/21)festgestellt, dass Arbeitgeber in Deutschland gesetzlich verpflichtet sind, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer zu erfassen. In Deutschland herrschte lange Zeit Unklarheit, ob deutsche Unternehmen handeln müssen. Jetzt haben die Richter des höchsten deutschen Arbeitsgerichts (Bundesarbeitsgericht BAG) mit dem Grundsatzurteil Fakten geschaffen.
Das Arbeitsministerium reagiert nun mit Gesetzesplänen auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts, die eine Erfassung der Arbeitszeiten verlangen. Arbeitsminister Heil hatte eine praktikable Lösung versprochen.

BAG: Schriftliche Begründung Stechuhr-Urteil

Am 2. Dezember 2022 wurden die Entscheidungsgründe im Stechuhr-Urteil des BAG veröffentlicht. Den Volltext finden Sie unter dem folgenden Link: Entscheidung 1ABR 22/21.

Pflicht elektronische Arbeitszeiterfassung ab wann?

Unternehmen sind bereits jetzt – ohne Übergangsfrist – nach §3 Abs.2 Nr.1 ArbSchGverpflichtet, ein System zur Zeiterfassung einzuführen und zu nutzen. Arbeitszeiten müssen erfasst und aufgezeichnet werden. Die Daten müssen im Hinblick auf die Einhaltung der täglichen und wöchentlichen Höchstarbeitszeit überprüfbar sein.

Ist eine freiwillige Nutzung von Stundenzetteln, Apps und Stempeluhr ausreichend?

Nein, nach der Rechtsprechung des EuGHs müssen Arbeitnehmer von dem bereitgestellten Arbeitszeiterfassungssystem auch tatsächlich Gebrauch machen und es verwenden. Nicht ausreichend ist es, dass Arbeitgeber lediglich ein Zeiterfassungssystem anbieten, und die Nutzung des Systems freiwillig erfolgt.

Was genau muss erfasst werden?

Zeiterfassungspflicht besteht für die tatsächliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin. Arbeitgeber müssen Beginn und Ende und damit die Dauer der Arbeitszeiten einschließlich der Überstunden im Betrieb erfassen. Auch Pausenzeiten müssen ausgewiesen werden. Sie sind gesetzlich vorgeschrieben, gehören laut Arbeitszeitgesetz aber nicht zur Arbeitszeit und müssen entsprechend abgezogen werden, um die Dauer der Arbeitszeit zu ermitteln.

  • Beginn der Arbeitszeit
  • Ende der Arbeitszeit
  • Dauer der Arbeitszeit
  • Ausweisung der Überstunden
  • Ausweisung der Pausenzeiten

Die Aufzeichnung muss so erfolgen, dass eine Kontrolle durch die zuständigen Behörden möglich ist.

(Video) Arbeitszeiterfassung wird Pflicht - DAS musst du WISSEN!

Was reicht künftig nicht mehr aus?

Ein Schicht- oder Dienstplan wird zukünftig nicht mehr ausreichend sein. Eine reine Projektzeiterfassung kann ausreichen, wenn Mehrarbeit und Pausenzeiten separat ausgewiesen werden.

Wie muss die Zeiterfassung erfolgen?

Zur Zeiterfassung kann nach Auffassung des BAG je nach Tätigkeit und Unternehmen – ein händischer Stundenzettel genutzt werden. Das Arbeitsgericht macht keine Vorgaben hinsichtlich Anweisung und Form. Eine elektronische Arbeitszeiterfassung ist nicht zwingend erforderlich. Somit besteht ein Gestaltungsspielraum für Unternehmen.

Müssen auch Kleinbetriebe Arbeitszeiten erfassen?

Die Zeiterfassung Pflicht trifft Unternehmen aller Größenordnungen. Es gibt nach der Entscheidung keine Ausnahmen für kleine Unternehmen.

Auswahl und Einführung eines Arbeitszeiterfassungssystems

Was müssen Unternehmen nach der Auffassung des BAG bei der Wahl eines Zeiterfassungssystems berücksichtigen? Bei der Einführung eines Zeiterfassungssystems sind verschiedene Eigenheiten und Besonderheiten zu berücksichtigen. Rein wirtschaftliche Erwägungen genüge nicht zur Begründung. Dabei ist es nicht erforderlich ein unternehmensweit einheitliches System einzuführen. Folgende Punkte sind zu berücksichtigen:

  • die Besonderheiten der jeweils betroffenen Tätigkeitsbereiche der Beschäftigten
  • die Eigenheiten des Unternehmens (wie zum Beispiel die Größe)
  • Parallellaufende Lösungen im Unternehmen sind erlaubt
  • Es muss unternehmensweit kein einheitliches System eingeführt werden
  • Dem Betriebsrat steht kein Initiativrecht zur Einführung eines elektronischen Systems zu
  • Der Betriebsrat muss bei der Ausgestaltung der Zeiterfassung einbezogen werden

Wer ist für die Einrichtung und Aufzeichnung verantwortlich?

Um die Einrichtung und das Vorhalten eines solchen Systems muss sich der Arbeitgeber kümmern.Die Aufzeichnung der Arbeitszeiten können Unternehmen an die Beschäftigten delegieren.

Keine Verpflichtung leitender Angestellter zur Zeiterfassung

Nach Auffassung des BAG besteht für Führungskräfte keineVerpflichtung zur Arbeitszeiterfassung. Daraus lässt sich ableiten, dass auch Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern ebenfalls nicht verpflichtet sind.Der deutsche Führungskräftebund sieht jetzt nun den Gesetzgeber in der Pflicht, dies zur Klarstellung zu regeln.

Reaktion der Ampelregierung

Eine Reaktion der Ampel-Koalition auf die schriftliche Urteilsbegründung wird im ersten Quartal 2023 erwartet.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs

Im Kern argumentiert die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Inken Gallner, mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Das EuGH hatte schon 2019 entschieden (Urt. v. 14.05.2019 – C-55/18), dass Arbeitgeber in der Europäischen Union ein Zeiterfassungssystem einführen müssen.Jedes EU-Land hat eigene nationale Gesetze für die Arbeitsbedingungen. Parallel dazu gibt es dasEuroparecht– dasRechtder Europäischen Union. Als überstaatlichesRechthat es Auswirkungen auf die nationalen Gesetze. So wie auch beim Thema Arbeitszeiterfassung. Arbeitgeber der EU-Mitgliedstaaten sind dazu verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer systematisch zu erfassen. Das entschied am 14. Mai 2019 der Europäische Gerichtshof (EuGH). Entsprechende Gesetze sollten von jedem EU-Mitgliedsstaat verabschiedet werden. Für die Umsetzung in nationales Recht hat das EuGH den EU-Ländern keine Fristen vorgegeben.

Wie kam es zu dem Urteil?

Das Bundesarbeitsgericht verhandelte im September 2022 einen Fall aus Nordrhein-Westfalen (Aktenzeichen:1 ABR 22/21). In dem Verfahren ging es um eine Pflegeeinrichtung. Der Betriebsrat scheiterte mit der Forderung, ein Initiativrecht zur Einführung eines elektronischen Zeiterfassungssystems zu bekommen. In den Vorinstanzen hatten das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht unterschiedlich entschieden. Der Betriebsrat wollte die elektronische Stempeluhr einführen, damit Überstunden korrekt vergütet werden. Die Pflegeeinrichtung bestritt, dass der Betriebsrat ein Initiativrechtzur Einführung eines Arbeitszeiterfassungssystems hat. Eine Mitbestimmung des Betriebsrates sei ausgeschlossen, wenn es bereits eine gesetzliche Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung gibt. So begründete der BGA in dem Grundsatzurteil seine Entscheidung.

Ist der Arbeitnehmer verpflichtet Stundennachweis zu führen?

Seit dem 1. Oktober 2022 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn von 12 Euro je Stunde. In bestimmten Branchen besteht deshalb die Pflicht, die Stundenzettel zu führen (Dokumentationspflicht). Arbeitgeber sind für die Aufzeichnung verantwortlich.

Dazu zählen alle Branchen nach Ansicht des Gesetzgebers eine erhöhte Gefahr vonSchwarzarbeitund illegaler Beschäftigung aufweisen: Baugewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Speditions-, Transport und Logistikbereich, Schausteller sowie Unternehmen der Forstwirtschaft, Gebäudereinigung, Messebau, Personenbeförderung, Gebäudereinigung, und Fleischwirtschaft.

(Video) Pflicht zur Arbeitszeiterfassung wirklich für ALLE?

Was bedeutet das Stechuhr-Urteil?

Die BAG-Urteil (Aktenzeichen:1 ABR 22/21) trifft Beschäftige und Arbeitgeber deutschlandweit. Experten rechnen deshalb auch mit Auswirkungen auf Vertrauensarbeitszeitmodelle, mobile Arbeit und Homeoffice. Die Corona-Pandemie krempelte die Arbeitswelt um – Arbeitsmodelle mit flexibler Arbeitszeit sind Kern der modernen Arbeitswelt. Die deutschen Richter stützen sich in ihrer Urteilsbegründung auf ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das 2019 für Aufsehen sorgte. Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ergibt sich nach ihrer Ansicht schon aus dem Arbeitsschutzgesetz. Doch was heißt das konkret?

  • Die Rechte der Beschäftigten werden massiv gestärkt
  • Das Urteil trifft alle Beschäftigten, also auch leitende Angestellte
  • Die Umsetzung im Einzelnen ist noch unklar, die schriftliche Erläuterung steht noch aus
  • Möglich sind Auswirkungen auf Vertrauensarbeitszeitmodelle, mobile Arbeit und Homeoffice
  • Betriebsräte haben kein Initiativrecht zur Einführung eines Zeiterfassungssystems
  • Wenn die gesamte Arbeitszeit einschließlich Pausen dokumentiert wird, kann auch die Bezahlung von Überstunden leichter eingefordert werden.

Unternehmen, die jetzt eine Einführung einer digitale Arbeitszeiterfassung planen, sollten die geplanten Neuregelungen berücksichtigen.

Das Arbeitsgericht (ArbG) Emden hatte bereits im Februar 2020 festgelegt, dass es eine Pflicht zur Einführung eines objektiven, verlässlichen und zugänglichen Zeiterfassungssystems gibt. Diese Pflicht bestehe auch ohne Tätigwerden des Gesetzgebers. Die Entscheidung in Emden war ein Wegweiser für andere Gerichte.

Was bedeutet Arbeitszeiterfassung?

Der BegriffArbeitszeiterfassungumfasst die Dokumentation der täglichen Arbeitszeiten von Arbeitnehmern. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist die Arbeitszeiterfassung dem Aufgabengebiet der HR zugeordnet. Die Arbeitszeiterfassung dient als Ausgangspunkt für die Ermittlung von Basisdaten zur Entgeltabrechnung, die Bezahlung von Überstunden und Zuschlägen für Nachtarbeit. Pausenzeiten gehören als Arbeitsunterbrechung nicht zur Arbeitszeit. Arbeitszeit wird die Zeit genannt, in der ein Mensch einer Arbeit nachgeht. In einem engeren Sinne ist Arbeitszeit die Zeit, in der Arbeitnehmer im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses tätig sind

Wie ist die Arbeitszeiterfassung gesetzlich geregelt?

Im Arbeitszeitgesetz ist derzeit keine bestimmte Form derZeiterfassungvorgeschrieben. Das deutsche Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt vor allemdie Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz und im Homeoffice. Dazu gehören neben den Arbeitszeiten, den geleistetenÜberstunden, den einzuhaltenden Pausenzeiten auch der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers. Aus den den Aufzeichnungen muss der über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit hervorgehen. Die Aufzeichnung der Überstunden wird in Paragraph § 16 geregelt. die Aufzeichnung, der Überstunden.

  • Regelungen für die Aufzeichnung der Überstunden – § 16 ArbZG
  • Arbeitszeit pro Tag – maximal 8 Stunden – § 3 ArbZG
  • Ausnahme: Arbeitszeit pro Tag – maximal 10 Stunden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten bzw. 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden

Welche Methoden gibt es, Arbeitszeiten aufzuzeichnen?

Für die Arbeitszeiterfassung gibt es verschiedene Methoden. Unternehmen profitieren einfach ungemein, wenn die Zeiterfassung schnell und unkompliziert abläuft. Eine elektronische Zeiterfassung kann dafür sorgen, dass jeder Zeitstempel (Beginn, Arbeitsende, Pausenzeit) minutengenau dokumentiert wird. Systematische Erfassung bedeutet, dass Unternehmen geleistete Arbeitsstunden verlässlich erfassen. Nur so kann überprüft werden, ob zulässige Arbeitszeiten überschritten und Ruhezeiten eingehalten werden.

Moderne Zeiterfassungssysteme kombinieren verschiedene Endgeräte miteinander und lassen sich beliebig um weitere Funktionen wie Urlaubsmanagement, Teamkalender und Projektzeiterfassung erweitern.

  • Vertrauensarbeitszeit

    Vertrauensarbeitszeit ist ein Arbeitszeitmodell der modernen Arbeitswelt. Es basiert auf dem Vertrauen des Arbeitgebers. Arbeitnehmer erledigt die Aufgaben, ohne dass Anwesenheitszeiten kontrolliert werden.

  • Stundenzettel

    Der Stundenzettel ist ein beliebtes und kostenloses Mittel zur einfachen Arbeitszeiterfassung.

  • Stationäre Zeiterfassung mit Terminal

    Die stationäre Stempeluhr bleibt weiterhin beliebt und bietet mit dem Fingerprint-Verfahren höchsten Schutz vor Missbrauch. Zur Identifikation wird der Fingerabdruck jedes Mitarbeiters gescannt. Im Gegensatz dazu funktionieren RFID-Chips kontaktlos. Moderne Terminal-Hardware kann problemlos mit der Online-Zeiterfassung und der mobilen Zeiterfassung per App kombiniert werden. Die Zeiterfassungsterminals haben ungefähr die Größe eines Tischtelefons werden im Büro, im Lager, in der Werkstatt oder in der Produktion an einer Wand im Eingangsbereich installiert.

  • Stationäre Zeiterfassung am PC

    Der Klassiker im Büro ist die Zeiterfassung mit der digitalen Stempeluhr. Mitarbeiter erfassen die Arbeitszeiten und Pausenstationär am Arbeitsplatz-PC. Bei der Online-Zeiterfassung loggen sich Mitarbeiter über den Web-Browser in die Software ein – das funktioniert sowohl im Büro als auch im Homeoffice.

    (Video) 90 Sekunden Arbeitsrecht: Die neue Arbeitszeiterfassung - der Referentenentwurf ist da!

  • Mobile Zeiterfassungssyteme

    Mobile Zeiterfassungssysteme sind digitale Applikationen, die per Smartphone, Notebook und Tablet genutzt werden. Die mobile Zeiterfassung App kann mit einer Echtzeitüberwachung durch GPS-Ortung ergänzt werden.

Welche Voraussetzungen gelten für die Arbeitszeiterfassung im Homeoffice?

Für eine Arbeitszeiterfassung im Home Office ist Kombination der digitalen Zeiterfassung mit klassischen Stempeluhren im Büro möglich. So erhalten Arbeitgeber und Mitarbeiter einen Überblick der täglichen Arbeitszeit.

Was war der Auslöser für das Urteil?


Ein Betriebsrat wollte ein Initiativrecht bei der Einführung eines elektronischen Arbeitszeiterfassungssystems geltend machen. Das LAG Hamm (Beschl. v. 27.07.2021 – 7 TaBV 79/20) hatte dem Betriebsrat das Initiativrecht zugesprochen. Dies lehnte das BAG allerdings mit der Begründung ab, dass sich eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher Arbeitszeiten bereits aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG ergebe. Ein Initiativrecht des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Eingangshalbsatz BetrVG bestehe deshalb nicht.

Weitere Urteile zur Zeiterfassung

Arbeitsgericht Emden (Aktenzeichen: 2 Ca 94/19) – Mittelpunkt des Streits war der zeitliche Umfang der erbrachten Arbeitsleistungen. Das Unternehmen konnte keine objektiven und verlässlichen Daten für die Arbeitszeiten des Klägers – einem Bauhelfer – vorlegen. Der Beklagte hat für den Kläger kein entsprechendes Zeiterfassungssystem eingerichtet. Die tatsächlichen Arbeitszeiten des Klägers ließen sich nicht nachvollziehen.

Die Entscheidung des Arbeitsgerichtes Emden ist das erste Urteil nach der Entscheidung des EuGHs vom 14. Mai 2019 (C-5518).

  • Arbeitgeber sind verpflichtet Zeiterfassungssysteme einzuführen
  • die Systeme müssen objektiv und verlässlich sein
  • Arbeitszeiten müssen ab Stunden null (komplett) erfasst werden
  • der Arbeitnehmer muss dokumentieren: an welchen Tagen er von wann bis wann Arbeit geleistet oder sich auf Weisung des Arbeitgebers zur Arbeit bereitgehalten hat

Als Grund nennt das ArbG Emden die unmittelbare Anwendbarkeit des Art. 31 Abs. 2 der EU Grundrechte-Charta. Die Grundrechtecharta der Union (GrCh) definiert die Rechte und Freiheiten der Menschen, die in der Europäischen Union leben. Jeder Arbeitnehmer habe das Recht auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit, auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten sowie bezahlten Jahresurlaub. Daraus lasse sich auch die Pflicht des Arbeitgebers (Artikel 3,5,6 GrCh) zur Errichtung eines Systems zur Arbeitszeiterfassung entnehmen.

Minijobs: Wie erfolgt die Arbeitszeiterfassung 2022 für Minijobber?

Bei geringfügiger Beschäftigung müssen Arbeitgeber Zeiten dokumentieren. Die Aufzeichnungspflicht bleibt aber weiterhin bestehen. Zur Bekämpfung der Schwarzarbeit gibt es für bestimmte Branchen eine Aufzeichnungspflicht. Vorerst wird für Minijobs keine gesetzlichen Vorgaben zur elektronischen Zeiterfassung geben. Die im Gesetzentwurf enthaltene Verpflichtung wurde aus dem Mindestlohnerhöhungsgesetz gestrichen.

Wie lange müssen die Aufzeichnungen aufbewahrt werden?

Nach den gesetzlichen Regelungen müssen Unternehmen die Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden.

Einhaltung von Pausenzeiten, Länge der Pause
Ruhepausen für Arbeitszeiten von mehr als sechs (30 Minuten) und mehr als neun Stunden (45 Minuten)
Arbeitszeitgesetz (ArbZG) § 4Ruhepausen

(Video) Arbeitsrecht 2022 - Arbeitszeiterfassung ist Pflicht

Sonderregelung Minijobber
Regelungen für Minijobber im Mindestlohngesetz (§ 17 MiLoG)

Sonderregelung für Handwerker und Baugewerbe
Bauhaupt- und Nebengewerbe
Regelungen für viele Handwerksbranchen Arbeitnehmerentsendegesetz (§ 19 AEntG)
Aufzeichnung der täglichen Arbeitszeit, Aufbewahrung für mindestens 2 Jahre

Welche Vorteile hat die systematische Erfassung für Arbeitnehmer?

Arbeitnehmer haben das Grundrecht auf die Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf die Einhaltung der täglichen Pausen- und Ruhezeiten. Damit Arbeitnehmer ihre Grundrechte auch wirklich wahrnehmen können, ist die transparente Dokumentation von täglichen Arbeitsstunden und Pausenzeiten notwendig. Nur so lässt sich objektiv und verlässlich die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ermitteln.

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Wie muss die Zeiterfassung erfolgen?

(Video) Stechuhr-Pflicht? Ab jetzt MUSS eure Arbeitszeit kontrolliert werden! | Anwalt Christian Solmecke

Zur Zeiterfassung kann nach Auffassung des BAG ein händíscher Stundenzettel genutzt werden. Eine elektronische Arbeitszeiterfassung ist nicht zwingend erforderlich.Heil: Elektronische Arbeitszeiterfassung wird Pflicht (4)

Wichtige Funktionen einer Zeiterfassungssoftware

FAQs

Heil: Elektronische Arbeitszeiterfassung wird Pflicht? ›

Arbeitsminister Hubertus Heil verpflichtet Unternehmen zur elektronischen Zeiterfassung. Schon seit September 2022 erwarten deutsche Unternehmen eine Reaktion des Bundeswirtschaftsministeriums auf das Urteil des deutschen Arbeitsgerichtes. Jetzt liegt ein erster Gesetzesentwurf vor.

Ist eine elektronische Zeiterfassung Pflicht? ›

Das Gesetz sieht vor, dass die tägliche Arbeitszeit der Beschäftigten in Deutschland elektronisch aufgezeichnet wird. Tarifparteien können jedoch Ausnahmen vereinbaren. Auch Kleinbetriebe mit weniger als zehn Mitarbeiter sind ausgenommen.

Was ändert sich 2023 Zeiterfassung? ›

Die Arbeitszeit von Beschäftigten soll künftig elektronisch erfasst werden, wie EU- und Bundesgerichte fordern. Die tägliche Arbeitszeit von Beschäftigten in Deutschland soll künftig elektronisch aufgezeichnet werden. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums vor, der ZEIT ONLINE vorliegt.

Ist Arbeitszeiterfassung jetzt Pflicht? ›

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Arbeitgeber bereits mit einem Urteil von Mai 2019 verpflichtet, die volle Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Bisher hat die Bundesregierung das deutsche Arbeitszeitgesetz noch nicht entsprechend geändert, das soll sich mit dem nun vorgelegten Entwurf ändern.

Wer ist zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet? ›

Nach der Entscheidung des BAG besteht die Verpflichtung des Arbeitgebers, ein Arbeitszeiterfassungssystem einzuführen und zu verwenden, für alle im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 BetrVG.

Warum digitale Zeiterfassung? ›

Transparenz und Sicherheit: Arbeitgeber sind mit einer digitalen Zeiterfassung rechtlich auf der sicheren Seite. Sie können vor dem Gesetzgeber die Einhaltung der Arbeits- und Pausenzeiten nachweisen und drohen so nicht das Arbeitnehmerschutz- und Arbeitsgesetz zu verletzen.

Ist vertrauensarbeitszeit noch möglich? ›

Denn seit der Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshof 2019 und dem Urteil des deutschen Bundesarbeitsgerichts 2022 ist die reine Vertrauensarbeitszeit de facto und de jure tot. Die Zukunft gehört daher den flexiblen und vertrauensbasierten Arbeitszeitmodellen mit Zeiterfassung.

Was muss in einem Arbeitsvertrag stehen 2023? ›

die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit. die vereinbarte Arbeitszeit. die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs. die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

Soll Arbeitszeiten für das Jahr 2023? ›

Total 175.40 Std. 2023 - 08 - 31 KW 31 25.20 Std.

Wer muss keine Stundenzettel führen? ›

Die Dokumentationspflicht gilt generell nur für geringfügig Beschäftigte (Ausnahme: Minijobber im privaten Bereich) und die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Wirtschaftsbereiche, in denen eine besondere Missbrauchsgefahr besteht.

Wer prüft Zeiterfassung? ›

Aktuell: Zeiterfassungssystem in Zeiten der Corona-Pandemie

Die Agentur für Arbeit prüft nämlich im Rahmen ihrer Abschlussprüfung genau, welche Mitarbeiter in welchem Umfang tatsächlich gearbeitet haben. Dies ist nur möglich, wenn die Arbeitszeit genau nachgewiesen werden kann.

Wie muss Arbeitszeiterfassung erfolgen? ›

Die Zeiterfassung muss daher nicht zwingend elektronisch erfolgen, sondern kann auch – je nach Tätigkeit und Unternehmen – in Papierform erfolgen. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, genauere Vorgaben zu machen.

Was bedeutet elektronische Arbeitszeiterfassung? ›

Elektronische Zeiterfassung ist die moderne Form der Zeiterfassung und in vielen Unternehmen bereits Usus. Es gibt verschiedene Verfahren, die Arbeitszeiten der Mitarbeiter elektronisch zu erfassen: Terminals, Fingerprint, Software, Online- oder mobile Zeiterfassungssysteme.

Wann wird die elektronische Zeiterfassung Pflicht? ›

Elektronische Zeiterfassung wird in Deutschland Pflicht

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 13.9.2022 (1 ABR 22/21) festgestellt, dass Arbeitgeber in Deutschland gesetzlich verpflichtet sind, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer zu erfassen.

Wie funktioniert Zeiterfassung im Homeoffice? ›

Im Homeoffice gilt das gleiche Arbeitszeitgesetz wie bei der Arbeit in Büros. Insofern dürfen Arbeitnehmer maximal acht Stunden pro Tag arbeiten, Pausenzeiten nicht mit eingerechnet. Ist besonders viel zu tun, kann die Arbeitszeit auf zehn Stunden pro Arbeitstag verlängert werden.

Welche Möglichkeiten zur Arbeitszeiterfassung gibt es? ›

Möglichkeiten der Zeiterfassung:
  1. Stundenzettel. Die älteste Form der Arbeitszeiterfassung sind Stundenzettel. ...
  2. Hardwarelösung/ Elektronische Zeiterfassung. ...
  3. Fingerabdruck. ...
  4. Webbasierte oder mobile Softwarelösungen.

Ist der Weg zur Stempeluhr Arbeitszeit? ›

Die Arbeitszeit beginnt formal mit dem Betreten des Firmengeländes. Der eigentliche Weg zum Arbeitsplatz gehört also mit dazu. Bei einer Zeiterfassung muss diese Zeit also streng genommen mit berücksichtigt werden. Daher bringen viele Unternehmen Stechuhren direkt am Eingang an.

Was passiert mit Überstunden bei Vertrauensarbeitszeit? ›

Gilt Vertrauensarbeitszeit, arbeiten Mitarbeiter tatsächlich häufig mehr, als sie laut Arbeitsvertrag müssen. Was gilt im Hinblick auf Überstunden? Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Az.: 5 AZR 767/13) können auch bei Vertrauensarbeitszeit Arbeitszeitkonten geführt und Überstunden abgegolten werden.

Was gilt wenn keine Arbeitszeit vereinbart ist? ›

Wird im Arbeitsvertrag keine Arbeitszeit vereinbart, so ist davon auszugehen, dass die betriebsübliche Arbeitszeit als Basis gilt. Diese Annahme wird durch eine Regelung im Arbeitsvertrag untermauert. Darin wird die Angestellte verpflichtet, auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit tätig zu werden.

Sind neue Arbeitsverträge Pflicht? ›

Hinweis für Arbeitgeber: Wer neue Beschäftigte einstellt, muss dem neuen Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag inklusive aller verpflichtende Informationen, die ab 1. August 2022 hinzukommen sind , zum Arbeitsantritt vorlegen.

Wie lange ist ein mündlicher Arbeitsvertrag gültig? ›

Ein befristeter Vertrag, der mündlich geschlossen wurde, ist nicht gültig und daher automatisch unbefristet. Das Arbeitsverhältnis kommt also dennoch zustande, die Befristung hingegen ist hinfällig.

Was ist neu bei Arbeitsverträgen? ›

Die Höhe und Zusammensetzung der Vergütung (beispielsweise aus Grundgehalt, Zuschlägen, Prämien, Sonderzahlungen) sowie deren Fälligkeit (beispielsweise Auszahlung am 3. Werktag des Folgemonats) und Art der Auszahlung (bar oder per Überweisung) Die Angabe der Arbeitszeit sowie ein Verweis auf Ruhepausen und Ruhezeiten.

Wie viele Stunden pro Jahr bei 40 Stunden Woche? ›

Bei einer vereinbarten Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche ergeben sich 1.680 Arbeitsstunden. Stehen 38 Stunden Wochenarbeitszeit im Vertrag, ist die- oder derjenige 1.596 Stunden einsetzbar.

Wann darf die Arbeitszeit von 8 Stunden überschritten werden? ›

Die tägliche Arbeitszeit kann ohne Zeitausgleich über 8 Stunden verlängert werden, wenn in dieser Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst anfällt.

Wann darf der Arbeitgeber die Arbeitszeiten ändern? ›

Arbeitgeber können kraft Direktionsrecht die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten ändern. Dabei müssen sie deren Interessen angemessen berücksichtigen. Ob sie dabei auch Rücksicht auf Haustiere nehmen müssen, hatte das Arbeitsgericht Hagen zu entscheiden und im konkreten Fall bestätigt.

Was passiert wenn man keine Stundenzettel hat? ›

Als Arbeitgeber/in sind Sie für die Stundenaufzeichnungen Ihrer Angestellten verantwortlich, und nicht die Arbeitnehmenden. Wenn Sie die Stunden nicht, nicht vollständig, nicht rechtzeitig aufzeichnen oder nicht mindestens 2 Jahre aufbewahren, drohen Ihnen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro.

Wer unterliegt der aufzeichnungspflicht? ›

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 S. 1 hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und ein Verzeichnis der Arbeitnehmer zu führen, die in eine Verlängerung der Arbeitszeit gemäß § 7 Abs. 7 eingewilligt haben.

Sind Stundenzettel ohne Unterschrift gültig? ›

Bei fehlender Unterschrift unter Stundenzetteln geht man in der Baupraxis oftmals fälschlicherweise davon aus, dass kein Vergütungsanspruch besteht. Dem ist jedoch nicht so. Vielmehr ist eine Unterschrift unter Stundenlohnzetteln wünschenswert, um zu einer Beweislastumkehr zu kommen.

Ist es erlaubt 12 Stunden am Tag zu arbeiten? ›

jedem ist es erlaubt, 12 Stunden am Tag zu arbeiten. Für die meisten Berufe sieht § 3 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) eine maximale Tagesarbeitszeit von acht Stunden vor. Diese darf unter Umständen auf zehn Stunden verlängert werden.

Ist die Fahrt zum Kunden Arbeitszeit? ›

Die Fahrzeit gilt dann als Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber das Lenken eines Kfz oder die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben anordnet. Von der am Zielort verbrachten Zeit ist das Arbeitszeit, was für geschäftliche Angelegenheiten aufgewendet wird. Alles andere ist Ruhezeit.

Wie muss die Arbeitszeiterfassung erfolgen? ›

Die Zeiterfassung muss daher nicht zwingend elektronisch erfolgen, sondern kann auch – je nach Tätigkeit und Unternehmen – in Papierform erfolgen. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, genauere Vorgaben zu machen.

Welche Branchen müssen Stundenzettel führen? ›

Dazu zählen z.B. das Baugewerbe, Gaststätten und Herbergen, Speditions-, Transport und Logistikbereich, Unternehmen der Forstwirtschaft, Gebäudereinigung, Messebau und Fleischwirtschaft. Auch Zeitungszustellerinnen und -zusteller und Beschäftigte bei Paketdiensten müssen regelmäßig ihre Arbeitszeit aufzeichnen.

Was versteht man unter digitaler Zeiterfassung? ›

Elektronische Zeiterfassung ist die moderne Form der Zeiterfassung und in vielen Unternehmen bereits Usus. Es gibt verschiedene Verfahren, die Arbeitszeiten der Mitarbeiter elektronisch zu erfassen: Terminals, Fingerprint, Software, Online- oder mobile Zeiterfassungssysteme.

Was muss bei der Arbeitszeiterfassung dokumentiert werden? ›

Um Arbeitszeiten rechtssicher zu dokumentieren, müssen Arbeitgeber den Beginn, das Ende und die Dauer der täglichen Arbeitszeit ihrer Beschäftigten aufzeichnen. Wichtig: Pausenzeiten gehören nicht zur Arbeitszeit, sind also herauszurechnen.

Wer kontrolliert die Arbeitszeiterfassung? ›

Das Arbeitszeitgesetz wird von den Arbeitsschutzbehörden kontrolliert. Verstöße gegen die Vorschriften zu Arbeits- und Ruhezeiten können mit einem Bußgeld bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

Wer muss keine Zeiterfassung machen? ›

Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer:innen von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung betroffen. Einzig ausgenommen sind aktuell leitende Angestellte.

Für wen gilt die Aufzeichnungspflicht? ›

Daneben müssen Arbeitgeber, die Minijobber beschäftigen, grundsätzlich auch deren Arbeitszeit dokumentieren. Diese Aufzeichnungspflicht gilt nicht nur für die Branchen aus § 2 a SchwarzArbG, sondern für sämtliche Arbeitgeber von Minijobbern.

Videos

1. Pflicht zur Zeiterfassung - Was ändert sich jetzt? I Vereinfacher.de
(Vereinfacher)
2. Arbeitszeiterfassung auch bei Vertrauensarbeitszeit? +TIPPS
(Fernsehanwalt I Arbeitgeber Coaching)
3. IHK Spezial Webinar: Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
(IHK Schwaben)
4. Guten Morgen Südwestfalen: Pflicht zur Arbeitszeiterfassung – was ändert sich für Unternehmen?
(SIHK)
5. NEU! Gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
(BetriebsratVideo - W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung)
6. Arbeitszeiterfassung und der Verlust der Vertrauensarbeitszeit?
(Dalhoff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH)

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Author: Rob Wisoky

Last Updated: 10/01/2023

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